Einzeltherapie
Behandlungsablauf:
Nach einem telefonischen Erstkontakt werde ich Sie zunächst zu einem beratenden Erstgespräch einladen. Darin werde ich Sie zu Ihren Beschwerden und Anliegen befragen und mit Ihnen eine ausführliche Anamnese erheben, um Sie dann auf dieser Grundlage über Ihr Störungsbild und geeignete Therapiemöglichkeiten, ggf. auch über organisatorische Fragen der Therapie zu beraten. Sofern ich Ihnen eine geeignete Einzeltherapie anzubieten vermag, werde ich Sie bitten, unser Gespräch zunächst auf sich wirken zu lassen und in Ruhe zuhause darüber zu befinden, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten. Hierzu sollten Sie sich insbesondere fragen, ob Sie sich von mir ausreichend verstanden fühlen, ob meine Erläuterungen für Sie gut verständlich waren und ob Sie sich vorstellen können, von einer Einzeltherapie bei mir zu profitieren. Ggf. kann hierfür eine weitere probatorische Sitzung vereinbart werden.
Die folgenden Sitzungen dienen vor allem dem vertiefenden Verständnis der Ursachen und Bedingungen, die zur Entwicklung Ihrer aktuellen Probleme und Krankheitssymptome beigetragen haben und diese eventuell aufrecht erhalten. Parallel dazu werden realistische Veränderungsziele vereinbart und das hierzu notwendige Bewältigungswissen erarbeitet. Weil ein sehr wichtiger Teil der Therapie darin besteht, sich Ihrer bisher unbewusst bzw. „automatisch” ablaufenden Symptome, Verhaltensweisen und inneren Vorgänge gewahr zu werden und diesbezüglich eine Art „Beobachterperspektive” aufzubauen, werde ich Sie bitten, hierfür geeignete Selbstbeobachtungsprotokolle zu bearbeiten und/oder ein Therapietagebuch zu führen, in welchem Sie Ihre für die Therapie wichtigen Erlebnisse und Gedanken schriftlich festhalten können. Dies liefert gleichzeitig oft wertvolles Material für die therapeutische Veränderungsarbeit. Zur ergänzenden und vertiefenden Diagnostik werden im Verlaufe der ersten Sitzungen auch testpsychologische Untersuchungen durchgeführt, die der Erfassung wichtiger Symptome, problematischer Erlebnismuster, Persönlichkeitseigenschaften sowie Fähigkeiten und Defiziten dienen sollen. Diese Untersuchungen werden – unabhängig vom Sitzungskontingent der beantragten Therapie – i.d.R. für einen gesonderten Vormittagstermin vereinbart und die Testergebnisse werden wir zeitnah in einer der darauffolgenden Sitzungen ausführlich besprechen.
Während zunächst Diagnostik und Therapiekonzept im Vordergrund der Sitzungen standen, geht es in der nun folgenden Therapiephase vor allem um das Umsetzen und Einüben des zuvor erarbeiteten Bewältigungswissens. Dies kann – je nach Problematik und Zielsetzung – sehr unterschiedlich aussehen und es können vielfältige Methoden der Verhaltenstherapie zur Anwendung kommen. Auch Hausaufgaben, regelmäßige Übungen und die Verschriftlichung des Erlebten in der ein oder anderen Form werden meist eine wichtige Rolle spielen. Immer wird es jedoch auch darum gehen, Ihre Stärken zu fördern, erreichbare Ziele zu setzen und Sie bei der Planung und Umsetzung von Veränderungsschritten zu unterstützen. Dabei nimmt das Kennenlernen Ihrer Gefühle und Bedürfnisse und der Umgang damit einen besonderen Stellenwert ein.
In der letzten Therapiephase geht es dann um das Umsetzen der neu gewonnenen Erlebnis- und/oder Bewältigungsfähigkeiten im sog. „Selbstmanagement”, wobei Sie gewissermaßen einüben, Ihr eigener Therapeut (oder – je nachdem – Ihre eigene kompetente Mutter / Ihr eigener kompetenter Vater / Freund etc.) zu werden. Die Funktion des Therapeuten tritt dabei zunehmend in den Hintergrund und die Häufigkeit der Sitzungen nimmt ab. Zuletzt erfolgt ein resümierendes Abschlussgespräch.
Die hier beschriebenen Phasen können sich inhaltlich durchaus überschneiden. So kann es z.B. sein, dass bereits ganz zu Beginn der Behandlung aus gutem Grunde wichtige Verhaltensfertigkeiten eingeübt werden oder dass aus ebenfalls gutem Grunde bei fortgeschrittener Therapie nochmals grundlegende Dinge in neuem Licht gesehen werden und die Therapiestrategie angepasst werden muss.
Je nach Schwere der Symptomatik und nach individueller Absprache umfasst die gesamte Einzeltherapie zumeist 20 bis 45 Stunden.
Für den Fall, dass Sie eine Einzelsitzung nicht wahrnehmen können, wird Ihnen ein Ausfallhonorar nach §§ 293, 615 BGB in Rechnung gestellt, sofern Sie die Sitzung nicht wenigstens 2 volle Werktage zuvor abgesagt haben und es mir nicht gelungen ist, den Termin anderweitig nachzubesetzen. Wir würden diesbezüglich eine entsprechende Behandlungsvereinbarung treffen.