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Behandlungsangebote: Einzeltherapie

Psychotherapie und hiermit verbundene Dienstleistungen

Therapie im Einzelsetting

Behandlungsablauf einer Einzeltherapie:
Nach einem telefonischen Erstkontakt werde ich Sie zunächst zu einem beratenden Erstgespräch einladen. Dieses ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht einer Therapie seit einiger Zeit zwingend vorgeschaltet. Darin werde ich Sie zu Ihren Beschwerden und Anliegen befragen und mit Ihnen eine ausführliche Anamnese erheben, um Sie dann auf dieser Grundlage über Ihr Störungsbild und geeignete Therapiemöglichkeiten, ggf. auch über organisatorische Fragen einer Therapie zu beraten. Sofern ich Ihnen eine geeignete Einzeltherapie anzubieten vermag, werde ich Sie bitten, unser Gespräch zunächst auf sich wirken zu lassen und in Ruhe zuhause darüber zu befinden, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten. Hierzu sollten Sie sich insbesondere fragen, ob Sie sich von mir ausreichend verstanden fühlen, ob meine Erläuterungen für Sie gut verständlich waren und ob Sie sich vorstellen können, von einer Einzeltherapie bei mir zu profitieren. Anschließend können weitere probatorische Termine vereinbart werden, um vertiefend auszuloten, worin eine Therapie für Sie bestehen könnte und eine entsprechende Therapie formell einzuleiten.

Die ersten Therapiesitzungen dienen vor allem dem vertiefenden Verständnis der Ursachen und Bedingungen, die zur Entwicklung Ihrer aktuellen Probleme und Krankheitssymptome beigetragen haben und diese eventuell aufrecht erhalten. Parallel dazu werden realistische Veränderungsziele vereinbart und das hierzu notwendige Bewältigungswissen erarbeitet. Weil ein sehr wichtiger Teil der Therapie darin besteht, sich Ihrer bisher unbewusst bzw. „automatisch” ablaufenden Symptome, Verhaltensweisen und inneren Vorgänge gewahr zu werden und diesbezüglich eine Art „Beobachterperspektive” aufzubauen, wofür mitunter ein Therapietagebuch hilfreich sein kann, in welchem Sie Ihre für den Prozess wichtigen Erlebnisse und Gedanken schriftlich festhalten können. Dies kann oft hilfreiche Anknüpfungspunkte für die therapeutische Veränderungsarbeit liefern. Zur ergänzenden und vertiefenden Diagnostik werden im Verlaufe der ersten Sitzungen auch testpsychologische Untersuchungen durchgeführt, die der Erfassung wichtiger Symptome, problematischer Erlebnismuster, Persönlichkeitseigenschaften sowie Fähigkeiten und Defiziten dienen sollen. Diese Untersuchungen werden – unabhängig vom Sitzungskontingent der beantragten Therapie – i.d.R. für einen gesonderten Vormittagstermin vereinbart und die Testergebnisse werden wir zeitnah in einer der darauffolgenden Sitzungen ausführlich besprechen.

Während zunächst Diagnostik und Therapiekonzept im Vordergrund der Sitzungen standen, geht es im weiteren Therapieverlauf mehr um das Umsetzen und Einüben des bisher Erarbeiteten. Dies kann – je nach Problematik und Zielsetzung – sehr unterschiedlich aussehen und es können vielfältige Methoden der Verhaltenstherapie zur Anwendung kommen. Auch Hausaufgaben, regelmäßige Übungen und die Verschriftlichung des Erlebten in der ein oder anderen Form werden mitunter eine Rolle spielen. Immer wird es jedoch auch darum gehen, Ihre Stärken zu fördern, erreichbare Ziele zu setzen und Sie bei der Planung und Umsetzung von Veränderungsschritten zu unterstützen. Dabei nimmt das Kennenlernen Ihrer Gefühle und Bedürfnisse und der Umgang damit einen besonderen Stellenwert ein.

In der letzten Therapiephase geht es dann um das Umsetzen der neu gewonnenen Erlebnis- und/oder Bewältigungsfähigkeiten im sog. „Selbstmanagement”, wobei Sie gewissermaßen einüben, Ihr eigener Therapeut (oder – je nachdem – Ihre eigene kompetente Mutter / Ihr eigener kompetenter Vater / Freund etc.) zu werden. Die Funktion des Therapeuten tritt dabei zunehmend in den Hintergrund und die Häufigkeit der Sitzungen nimmt ab. Zuletzt erfolgt ein resümierendes Abschlussgespräch.

Die hier beschriebenen Phasen können sich inhaltlich durchaus überschneiden. So kann es z.B. sein, dass bereits ganz zu Beginn der Behandlung aus gutem Grunde wichtige Verhaltensfertigkeiten eingeübt werden oder dass aus ebenfalls gutem Grunde bei fortgeschrittener Therapie nochmals grundlegende Dinge in neuem Licht gesehen werden und die Therapiestrategie angepasst werden muss.

Je nach Schwere der Symptomatik und nach individueller Absprache umfasst die gesamte Einzeltherapie zumeist 20 bis 45 Stunden.

Für den Fall, dass Sie eine Einzelsitzung nicht wahrnehmen können, wird Ihnen ein Ausfallhonorar nach §§ 293, 615 BGB in Rechnung gestellt, sofern Sie die Sitzung nicht wenigstens 2 volle Werktage zuvor abgesagt haben und es mir nicht gelungen ist, den Termin anderweitig nachzubesetzen. Wir würden diesbezüglich eine entsprechende Behandlungsvereinbarung treffen.